Impressum und
Allgemeine Geschäftsbedingungen
COMMAN International
Berringerstr.27
18146 Rostock
Deutschland
Handelsregistereintragung:
STI 316
Ust. ID Nr.: DE 247
629 468
Fax.: +49 / 0 / 381
/ 6374239
Mobil:. +49 / 0 /
163 / 3455117
Inhaber: Sergiy Gulshani
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote
des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit
auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Spätestens mit der
Entgegennahme der
Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter
Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen,
die zwischen dem Verkäufer
und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses
Vertrages getroffen
werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich
niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des
Verkäufers sind freibleibend
und unverbindlich.
Sie werden grundsätzlich
schriftlich per Fax
oder E-Mail erteilt.
Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen
oder fernschriftlichen
Bestätigung des Verkäufers.
(2) Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte oder
sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart
wird.
(3) Die Verkaufsangestellten
des Verkäufers sind
nicht befugt, Nebenabreden
zu treffen oder Zusicherungen
zu geben.
(4) Die Verkaufsangestellten
des Verkäufers sind
zum Vertragsschluss
mit Dritten grundsätzlich
nicht befugt.
§ 3 Preise
(1) Soweit nicht anders
angegeben, fühlt sich
der Verkäufer an die
in seinen Angeboten
enthaltenen Preise
14 Tage ab deren Datum
gebunden. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung
des Verkäufers genannten
Nettopreise am Tage
der Angebotserteilung,
zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
Fracht- und evtl.
Lagerungskosten sowie
zusätzliche Lieferungen
und Leistungen werden
gesondert berechnet.
Soweit nicht anders
vereinbart, beträgt
das Auftragsvolumen
für eine frachtfreie
Lieferung an eine
Lieferadresse innerhalb
Deutschlands 5000
EURO. Sendungen in
Euro-Länder und darüber
hinaus müssen nach
Liefergewicht-, Volumen
und -ziel individuell
berechnet werden.
(2) Die Preise verstehen
sich, falls nicht
anders vereinbart,
ab Lager Rostock einschließlich
normaler Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Bei der auf dem
Comman verzeichneten
Ware handelt es sich
in der Regel um Importware
aus ausländischer
Lände, für die ein
definitiver schriftlicher
Kauf- und Importauftrag
erforderlich ist.
Die zu importierende
Menge bzw. Stückzahl
berechnet sich daher
auf der Basis eines
Containers.
(1.1) Der Verkäufer
behält sich das Recht
vor, Importaufträge
auf Grund unzureichender
Wirtschaftlichkeit
abzulehnen.
(2) Liefertermine
oder -fristen, die
verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden
können, bedürfen der
Schriftform.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt,
wie Unwetter während
des Seetransports
und aufgrund von Ereignissen,
die dem Verkäufer
die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören
insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche
Anordnungen, Fehlfabrikationen
der Lieferanten usw.,
auch wenn sie bei
Lieferanten des Verkäufers
oder deren Unterlieferanten
eintreten -, hat der
Verkäufer auch bei
verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen
nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den
Verkäufer, die Lieferung
bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Verkäufer
ist zu Teillieferungen
und Teilleistungen
jederzeit berechtigt.
(5) Der Verkäufer
behält sich vor, die
zu transportierende
Warenmenge, ausgehend
von der Bestellmenge,
um 3 Prozent nach
oben oder unten zu
korrigieren.
(6) Die Einhaltung
der Liefer- und Leistungsverpflichtungen
des Verkäufers setzt
die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen
des Käufers voraus.
(7) Der Käufer trägt
das Risiko für zu
spät eintreffende
Lieferungen mit langer
Transportzeit (Seeweg),
wenn der Vertragsabschluss
durch sein Versäumnis
nicht rechtzeitig
zu Stande gekommen
ist.
(8) Kommt der Käufer
in Annahmeverzug,
so ist der Verkäufer
berechtigt, Ersatz
des ihm entstehenden
Schadens zu verlangen;
mit Eintritt des Annahmeverzugs
geht die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen
Untergangs auf den
Käufer über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf
den Käufer über, sobald
die Sendung an die
den Transport ausführende
Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers
verlassen hat. Falls
der Versand ohne Verschulden
des Verkäufers unmöglich
wird, geht die Gefahr
mit der Meldung der
Versandbereitschaft
auf den Käufer über.
§ 6 Reklamation und
Gewährleistung
(1) Der Verkäufer
gewährleistet, dass
die Produkte vollständig
sowie frei von Fabrikations-
und Materialmängeln
sind.
(2) Der Käufer verpflichtet
sich,
a) • dem Verkäufer
fehlende Teile und
Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch
innerhalb von 3 Werktagen
nach Eingang des Liefergegenstandes
mitzuteilen;
b) • die Ware, insbesondere
die Warenmenge sowie
die Anzahl der zugehörigen
Packstücke, bei der
Anlieferung auf Vollständigkeit
und Mängel zu überprüfen;
c) • die Verkäuferausfertigung
des Lieferscheins
gegenzuzeichnen;
d) • erkennbare Beschädigungen
und fehlender Teile
auf dem Lieferschein
zu vermerken;
e) • bei Reklamationen
schadhafte oder fälschlich
gelieferte Ware in
der Originalverpackung
zurück zu geben;
f) • Schäden, die
durch den Transport
entstanden sind, zu
protokollieren und
vom Transporteur abzeichnen
zu lassen;
g) • Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb der unter
a) genannten Frist
nicht erkennbar sind,
dem Verkäufer unverzüglich
nach Entdeckung mitzuteilen.
(3) Alle Reklamationen
müssen schriftlich
erfolgen. Dies kann
per Brief, Fax oder
eMail geschehen. Gleichzeitiges
Einreichen von beweiskräftigem
Bildmaterial beschleunigt
die Bearbeitung.
(4) Rechnungsänderungen
und Selbstgutschriften
oder Belastungsanzeigen
sind nicht zulässig!
(5) Eine Haftung für
normale Abnutzung
ist ausgeschlossen.
(6) Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer
stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind
nicht abtretbar.
(7) Die vorstehenden
Absätze enthalten
abschließend die Gewährleistung
für die Produkte und
schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art. aus.
Dies gilt nicht für
Schadenersatzansprüche
aus Eigenschaftszusicherungen,
die den Käufer gegen
das Risiko von Mängelfolgeschäden
absichern sollen.
Ausgeschlossen von
der Rücksendung, Reklamation
und Gewährleistung
sind:
- Waren, die nach
Kundenspezifikation
angefertigt werden
oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind
oder die auf Grund
ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder
schnell verderben
können oder deren
Verfalldatum überschritten
würde,
- Audio- oder Videoaufzeichnungen
oder Software, sofern
die gelieferten Datenträger
von Ihnen entsiegelt
worden sind,
- Zeitungen, Zeitschriften
und Illustrierte.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung
aller Forderungen
(einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die
dem Verkäufer aus
jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt
oder künftig zustehen,
werden dem Verkäufer
die folgenden Sicherheiten
gewährt, die er auf
Verlangen nach seiner
Wahl freigeben wird,
soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt
Eigentum des Verkäufers.
Verarbeitung oder
Umbildung erfolgen
stets für den Verkäufer
als Hersteller, jedoch
ohne Verpflichtung
für ihn. Erlischt
das (Mit-) Eigentum
des Verkäufers durch
Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart,
dass das (Mit-) Eigentum
des Käufers an der
einheitlichen Sache
wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf den Verkäufer
übergeht. Der Käufer
verwahrt das (Mit-)
Eigentum des Verkäufers
unentgeltlich. Ware,
an der dem Verkäufer
(Mit-) Eigentum zusteht,
wird im folgenden
als Vorbehaltsware
bezeichnet.
(3) Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu
veräußern, solange
er nicht in Verzug
ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt
der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an
den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt
ihn widerruflich,
die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen
für dessen Rechnung
im eigenen Nameneinzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
(4) Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere Pfändungen,
wird der Käufer auf
das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen,
damit der Verkäufer
seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann.
Soweit der Dritte
nicht in der Lage
ist, dem Verkäufer
die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen
oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der
Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers
- insbesondere Zahlungsverzug
- ist der Verkäufer
berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung
der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen
Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware
durch den Verkäufer
liegt kein Rücktritt
vom Vertrage.
§ 8 Zahlung
(1) Soweit nicht anders
vereinbart, sind die
Rechnungen des Verkäufers
14 Tage nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zahlbar.
Der Verkäufer ist
berechtigt, trotz
anders lautender Bestimmungen
des Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen,
und wird den Käufer
über die Art. der
erfolgten Verrechnung
informieren. Sind
bereits Kosten und
Zinsen entstanden,
so ist der Verkäufer
berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt,
wenn der Verkäufer
über den Betrag verfügen
kann. Im Falle von
Schecks gilt die Zahlung
erst als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst
wird.
(3) Gerät der Käufer
in Verzug, so ist
der Verkäufer berechtigt,
von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen
in Höhe von 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz
der OSPA als pauschalen
Schadensersatz zu
verlangen. Sie sind
dann niedriger anzusetzen,
wenn der Käufer eine
geringere Belastung
nachweist; der Nachweis
eines höheren Schadens
durch den Verkäufer
ist zulässig.
(4) Wenn dem Verkäufer
Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage
stellen, insbesondere
einen Scheck nicht
einlöst oder seine
Zahlungen einstellt,
oder wenn dem Verkäufer
andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage
stellen, so ist der
Verkäufer berechtigt,
die gesamte Restschuld
fällig zu stellen,
auch wenn er Schecks
angenommen hat. Der
Verkäufer ist in diesem
Falle außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung
zu verlangen.
(5) Der Käufer ist
zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden
oder unstreitig sind.
Zur Zurückbehaltung
ist der Käufer jedoch
auch wegen Gegenansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis
berechtigt.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei
Vertragsschluss und
aus unerlaubter Handlung
sind sowohl gegen
den Verkäufer als
auch gegen dessen
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung,
allerdings nur insoweit,
als der Ersatz von
mittelbaren oder Mangelfolgeschäden
verlangt wird, es
sei denn, die Haftung
beruht auf einer Zusicherung,
die den Käufer gegen
das Risiko von solchen
Schäden absichern
soll.
(2) Jede Haftung ist
auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
(3) In jedem Fall
bleiben unberührt
eine Haftung des Verkäufers
nach dem Produkthaftungsgesetz
und sonstige Ansprüche
aus Produzentenhaftung.
§ 10 Anwendbares Recht,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer
und Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(2) Soweit der Käufer
Vollkaufmann i. S.
des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person
des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist,
ist Rostock ausschließlicher
Gerichtsstand für
alle sich aus dem
Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
(3) Der Käufer darf
nicht direkt von den
Lieferanten des Verkäufers
Ware beziehen.
(4) Sollte eine Bestimmung
in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden,
so wird hiervon die
Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen
nicht berührt.
§ 11 Copyright
Texte oder Produktabbildungen
auf dieser Website
dürfen nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Comman
Import-Export reproduziert
und benutzt werden.
§ 12 Datenschutz
Der Comman Import-Export
verpflichtet sich,
alle im Geschäftsvorgang
anfallenden Daten
persönlicher wie geschäftlicher
Art - Namen, Anschrift,
E-Mailadresse und
Telefonnummern, die
Bankverbindung, Produkteinzelheiten
sowie bekannt gewordene
Angebots-, Geschäfts-
und Umsatzzahlen -
nur für die Abwicklung
des jeweiligen Auftrags
zu verwenden. Sie
verbleiben in unserer
Datenbank und werden
nicht an Dritte weitergegeben.
Sofern der Comman
Import-Export beabsichtigt,
einen Newsletterdienst
einzurichten, werden
die Kunden und Geschäftspartner
ausdrücklich um ihr
Einverständnis gebeten,
welches dann an einem
angegebenen Ort jederzeit
widerrufen werden
kann.
Stand: 17.12.2012